Beim Gebrauchtwagenkauf stehen vor allem finanzielle Gründe im Vordergrund: Der Wertverfall eines Autos ist besonders in den ersten drei Jahren besonders groß. Es lohnt sich deshalb, einen zwei oder drei Jahre alten Wagen zu kaufen. Beim Kauf eines gebrauchten Wagens stehen vor allem finanzielle Gründe im Vordergrund: Das Angebot an gebrauchten Firmenwagen und Leasingfahrzeugen ist groß. Ob beim Privatverkauf oder beim Kauf vom Händler: Im Autokaufvertrag stehen wichtige Angaben. Um sicher in Verhandlung mit dem Gebrauchtwagenhändler zu treten und auch als KFZ-Laie gegen alle Tricks gerüstet zu sein, hat der ADAC eine einfache und effektive Gebrauchtwagen-Checkliste erstellt.
Wo finden Sie das passende Auto?
Gebrauchtwagen werden von kommerziellen Händlern aber auch von privaten Verkäufern angeboten. Zahlreiche Internetportale bieten reichliche und detailreiche Informationen. Auch Kleinanzeigen im Internet oder des Tagespresse sind eine lohnende Quelle. Da auch viele Händler Autos ins Netz stellen, kann man sie einfach in Augenschein nehmen, wenn man einen Händler in der Nähe aussucht. Zur Besichtigung ist es immer günstig, mit einem autokundigen Freund oder Bekannten zum Händler zu gehen. Oftmals sind schon Details beim bloßen angucken ersichtlich: Fehler im Lack können auf Reparaturen oder Unfallschäden hinweisen Auf der sicheren Seite beim Gebrauchtwagenkauf sind Sie, wenn das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde. Bei einem scheckheftgpflegtes Auto sind dann die Verschleißteile regelmäßig ersetzt worden. Liegt kein Scheckheft vor, sollten Sie sich Reparaturrechnungen zeigen lassen.
Worauf ist beim Gebrauchtwagenkauf zu achten?
Aufschluss über den technischen Zustand gibt letztlich eine Probefahrt. Sie sollten sich dabei selbst ans Steuer setzen. Anfahren und Beschleunigen geben Ihnen ein Gefühl für die Leistungsfähigkeit des Motors. Fahrverhalten in den Kurven, Sicherheit beim Bremsen und Geräusche an der Karosserie sind wichtige Kriterien beim Kauf.
Kaufvertrag und Übergabe
Ob der geforderte Preis angemessen ist, können Sie durch einen Blick in die Schwakcke Liste erfahren. Dort erhalten Sie eine ungefähre Einschätzung. Über den realistischen Preis müssen Sie sich jedoch mit dem Verkäufer einigen. Dabei liegt der Verkaufspreis für den gepflegten Garagenwagen sicher höher als der des viel genutzten Handwerkerautos.
Bei jedem Autoverkauf ist der schriftliche Verkaufsvertrag ein Muss. Zahlreiche Musterverträge beinhalten die wichtigsten Punkte: Kaufpreis, Übergabe, Zahlungsweise und Gewährleistung werden dort festgelegt.
Händler müssen zwei Jahre Garantie beim Gebrauchtwagenverkauf gewährleisten. Beim Privatverkauf wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Das bedeutet jedoch keinen Freibrief für den Verkäufer: Er haftet bei arglistiger Täuschung trotzdem. Verschweigt er beispielsweise einen Blechschaden, bei dem später Rostschäden sichtbar werden, muss er für notwendige die Reparatur aufkommen.
Gebrauchtwagenkauf: Auf Tücken achten
Ob Sie einen Gebrauchtwagen bei einem kommerziellen Händler oder von privat kaufen,
im Autokaufvertrag sind Details wichtig. Ob fast neu oder älter, der Kauf lohnt sich.