Die Bauabnahme ist der letzte entscheidende Schritt zur endgültigen Übergabe des Bauwerkes an den Bauherren bzw. Eigentümer. Dies bedeutet letztendlich, dass nicht nur der Besitz sondern auch die Verantwortung an den Bauherrn übergeht.
Viele private Eigenheimbauer wissen um die Bedeutung dieser Bauabnahme. Bei der Feststellung von eventuellen Mängeln nach der Bauabnahme, muss der Bauherr bzw. Eigentümer diese beweiskräftig nachweisen, was mitunter ein sehr langwieriger und auch kostenaufwendiger Prozess sein kann. Da mit der Bauabnahme auch die Schlussrechnung fällig wird, hat der Bauherr danach auch kaum noch eine Möglichkeit, bestimmte Abzüge von der Rechnung bei mangelhaft durchgeführten Arbeiten vorzunehmen bzw. Ausbesserungen einzufordern.
Ein guter Ratgeber für alle Bauherren ist die Checkliste von bausachverstaendiger-heidelberg.de. In dieser werden die mit der Bauabnahme einhergehenden rechtlichen Regelungen kurz umrissen, aus welcher die große Bedeutung einer fachgerechten Bauabnahme hervorgeht. Des Weiteren beinhaltet die Checkliste klare Erläuterungen zu den im § 12 Abs. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (abgekürzt VOB/B) festgelegten Durchführungsfristen der Bauabnahme sowie der Abnahme von Teilbereichen. Ein weiterer Punkt der Checkliste beinhaltet die durch die VOB/B unterschiedlichen Arten von Bauabnahmen. Diese werden kurz inhaltlich umrissen bzw. die Verweise zu den jeweiligen Paragraphen der VOB/B hergestellt.
Die förmliche Bauabnahme
Den inhaltlich größten Teil der Checkliste nehmen die Punkte für das Abnahmeprotokoll bei einer im Bauvertrag vereinbarten förmlichen Bauabnahme ein, welche auf der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) basieren. Dabei werden stichpunktartig sämtliche relevanten Aspekte aufgelistet, welche man unbedingt in das Abnahmeprotokoll aufnehmen sollte. Außerdem geht die Checkliste davon aus, dass zu Beginn des Abnahmeprotokolls erst einmal prinzipielle Fakten wie zum Beispiel Bezeichnung und Ort der Baumaßnahme, Auftragnehmer und Auftraggeber als Vertragsparteien, entsprechende Vertragsnummer und Datum, eventuelle Vertragsänderungen und -erweiterungen, Abnahmeort und -termin, Umfang der Abnahme (Teil- oder Leistungsabnahme) sowie die Teilnehmer der Bauabnahme aufgeführt werden müssen.
Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt für das Abnahmeprotokoll sieht die Checkliste die Übergabe und Einsichtnahme der einzelnen Abnahmebefunde. Die in diesem Zusammenhang in der Checkliste aufgeführten Berichte, Protokolle und Nachweise sind als Bestandteile in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Entsprechend der Checkliste sind während der Abnahme festgestellte Mängel und Leistungen, welche nicht vertragskonform ausgeführt wurden, genauso in das Protokoll aufzunehmen wie die Terminsetzungen für deren Beseitigung bzw. daraus resultierende Einwände des Auftragnehmers.
Da die Vertragspartner in den meisten Fällen Sachverständige zur Bauabnahme hinzuziehen bzw. diese zur Durchführung der Bauabnahme bevollmächtigen, verweist die Checkliste darauf, dass die Bevollmächtigten das Protokoll auch unterschreiben müssen. Ein weiterer Punkt in der Checkliste nehmen die Vorbehalte ein. Die Checkliste erwähnt außerdem einzelne eventuelle Aspekte für Vorbehalte. Diese sollte man dann auch im Protokoll der Bauabnahme aufführen. Zum Schluss verweist die Checkliste noch einmal darauf, den Beginn und das Ende der Verjährungsfrist für Mängel genau festzuhalten und auch eventuelle Erklärungen seitens des Auftraggebers über die Leistungsabnahme oder auch deren Verweigerung und des Auftragnehmers zum Widerspruch der aufgeführten Mängel dem Bauabnahmeprotokoll beizufügen.