Checkliste Bildungskredit

Studienfinanzierung mit Bildungskredit
(Bildquelle: igorstevanovic / shutterstock.com)

Die Checkliste von studieren-im-netz.org möchte diejenigen unterstützen und beraten, die keinen Anspruch auf Bafög oder auch einfach einen zu geringen Anspruch haben um anfallende Kosten abzudecken. Sie informiert darüber, dass es einen einkommensunabhängigen Bildungskredit zur Ausbildungsförderung und Studienfinanzierung und mit sehr niedrigem Zinssatz gibt. Diesen vergibt die KfW- Bank.

Die KfW- Bank ist eine Förderbank, die unter anderem mit zinsgünstigen Krediten und speziellen Programmen den Mittelstand fördert. Sie unterstützt und finanziert aber auch bei Existenzgründung, Ausbildungsförderung oder zum Beispiel auch beim Wohnungsbau. Eigentümer sind der Bund und die einzelnen Länder. Ziel ist es die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage zu verbessern.

Um eine solche finanzielle Unterstützung zu erhalten muss man einen schriftlichen Antrag, per Post oder online, beim Bundesverwaltungsamt stellen. Man hat allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf einen solchen Kredit.

Kriterien für den Bildungskredit

Ein grundlegendes Kriterium für die Gewährung einer solchen Ausbildungsförderung ist, dass die Ausbildungsstätte die man besucht, Bafög anerkannt und gefördert ist. Auch für Ausländische Staatsangehörige lohnt es sich unter bestimmten Voraussetzungen, einen Antrag auf eine solche Studienfinanzierung zu stellen. Ansonsten ist dieser Kredit für volljährige Schüler/innen, die schon einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder mit ihrer gegenwärtigen Ausbildung einen solchen erreichen und kurz vor Abschluss stehen, gedacht. Das heißt sie müssen sich mindestens im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.

Weiterhin haben Studierende eine Chance auf den Bildungskredit, die ihre Zwischenprüfung bestanden oder auch den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben und das Studium fortsetzen möchten. Ist keine Vorprüfung vorgesehen, reicht es aus eine Erklärung der Ausbildungsstätte vorzulegen, dass die erforderlichen Leistungen im ersten Jahr erbracht wurden. Auch dann besteht die Möglichkeit auf diese Ausbildungsförderung. Ebenso kann man diese Gelder für die Finanzierung eines postgradualen Studiengangs, wie einen Masterstudiengang beantragen. In diesem Fall muss aber bereits ein Abschluss in einem grundständigen Studiengang vorliegen.

Wie viel kann und muss ich beantragen?

Bei der Studienfinanzierung muss man mindestens 1000 Euro beantragen. Maximal werden 7200 Euro gewährt, die dann in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden können. Maximal wird der bewilligte Betrag über einen Zeitraum von 24 Monaten ausgezahlt. Überschreitet man die vorgegebene Summe von Maximal 7200 Euro nicht, kann man sich aber auch eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von 3600 Euro auszahlen lassen. So kann man dann einen außergewöhnlichen Aufwand wie zum Beispiel anfallende Studiengebühren bezahlen.

Der aktuelle Zinsstand kann jederzeit beim Bundesverwaltungsamt eingesehen werden.

Mit der Rückzahlung des Darlehens, der Studienfinanzierung, muss man erst spätestens nach vier Jahren, nach der ersten Auszahlung beginnen. Selbstverständlich ist auch jederzeit eine frühere Begleichung des vollen oder auch eines Teils möglich. Wer nach Ablauf der vier Jahre in Raten zurückzahlen möchte, kann dies mit monatlichen Beträgen in Höhe von 120 Euro tun. Der Bildungskredit gibt durch diese Ausbildungsförderung und Studienfinanzierung vielen weiteren Schülern und Studierenden, die ohne Bafög keine Chance hätten, die Möglichkeit ihren Ausbildungswunsch umzusetzen.

Auszüge aus „Checkliste Bildungskredit“:

  • sind Sie volljährig und haben schon einen berufsqualifizierenden Abschluss?
  • Schüler im letzten jahr der Ausbildung
  • Studenten mit bestandener Zwischenprüfung, die ihr Studium fortsetzen
  • nur für Ausbildungsstätten, die auch vom BaföG gefördert werden
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