Studienplatzklage – wann es sich lohnt, den Rechtsweg zu gehen

Wann ist eine Studienplatzklage sinnvoll?
(Bildquelle: BCFC / shutterstock.com)

Ihr habt gerade das Abi bestanden und euren Traumstudiengang gefunden. Nun freut euch darauf, endlich zu Hause auszuziehen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen zu stehen, und dann das: Ihr bekommt eine Absage von eurer Traumuniversität. Jetzt die Flinte ins Korn zu werfen, wäre der falsche Weg. Denn es gibt die Chance, den gewünschten Studienplatz durch eine Klage zu erreichen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie ihr am besten vorgeht, erklären wir in diesem Artikel.

Wann ist eine Klage sinnvoll?
Damit eure Klage überhaupt Erfolgsaussichten hat, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Ihr könnt euch den Weg zum Anwalt sparen, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:

Ihr habt Formfehler bei der Bewerbung gemacht oder Fristen versäumt. In diesem Fall habt ihr definitiv nicht die geringste Chance, mit einer Klage doch noch an den gewünschten Platz zu kommen.
Ihr habt euch über hochschulstart.de (den Nachfolger der zentralen Vergabestelle ZvS) auf den Studienplatz beworben. Wenn ihr von dieser Einrichtung eine Absage bekommt, könnt ihr euch den Weg zum Anwalt sparen. Da es in letzter Zeit vermehrt zu Klagen kommt, sind die Aufnahmemodalitäten dieses Instituts mittlerweile nicht mehr anfechtbar, um eine Flut von Prozessen zu vermeiden.
Ihr habt zwar einen Platz bekommen, allerdings nicht in der Stadt, in der ihr studieren möchtet. Auch hier bringt eine Klage nichts. Stattdessen könnt ihr aber im Internet nach Tauschpartnern suchen, denen es ähnlich geht. Findet ihr jemanden, der euren Platz übernehmen will, ist ein Tausch in der Regel keine Hürde.

Habt ihr euch direkt bei eurer Wunschuni beworben und seid abgelehnt worden, kann eine Klage durchaus Erfolgsaussichten haben. Wendet euch am besten an einen Anwalt (wie diesen auf Studienplatzklagen spezialisierten Experten) und lasst ihn die Absage überprüfen. Liegen Formfehler oder andere Anfechtungsgründe vor, werden sie ihm auffallen. Genauso wird er euch von der Klage abraten, wenn es kaum Aussichten gibt, dass ihr auf diesem Weg an den gewünschten Platz kommt.

Die Kosten müssen selbst übernommen werden
Abschreckend wirken kann die Tatsache, dass ihr die Kosten in den allermeisten Fällen selbst tragen müsst. Rechtsschutzversicherungen schließen das Verwaltungsrecht, unter das eure Absage fällt, nämlich so gut wie immer aus. Dieses Teilbereich explizit in den Vertrag aufzunehmen, ergibt leider keinen Sinn, da solche Änderungen erst nach ca. 3 Monaten wirksam werden.

Wird eure Klage abgewiesen, müsst ihr neben euren eigenen Kosten auch die der Gegenseite sowie die Verfahrenskosten tragen. Diesen Weg solltet ihr also nur dann beschreiten, wenn ihr wirklich gute Erfolgsaussichten habt. Und auch wenn das der Fall ist, kommt ihr nicht ohne Ausgaben davon.

Wenn sich nämlich abzeichnet, dass der Klage stattgegeben wird, streben die Universitäten meist einen Vergleich an. Dann bekommt ihr zwar den Studienplatz, müsst aber auch die Verfahrenskosten tragen. Für den Platz, den ihr unbedingt wollt, ist das aber ein günstiger Preis. Eine Klage kann also der richtige Weg sein, wenn die Fehler nicht bei euch liegen.