Winterurlaub ohne Schnee

Was tun, wenn der Schnee im Winterurlaub ausbleibt
(Bild: ArtOfPhotos / shutterstock.com)

Winterurlaub ohne Schnee? Lernen Sie Ihre Rechte kennen

Endlich ist es so weit. Der teure und ersehnte Skiurlaub ist da. Doch am Urlaubsort stellen sie fest, dass gar kein Schnee vorhanden ist. Hier erfahren sie wichtige Fakten über ihre Rechte als Winterurlauber.

Bereits vor Monaten wurde der mit Vorfreude erwartete Skiurlaub geplant und los geht es, zwei spannende Wochen in den Bergen warten. Alles was zu einem solchen Urlaub gehört, wie ein Hotel, die Anreise oder der Skipass, alles wurde im Vorfeld im Reisebüro gebucht. Doch kaum am Urlaubsort eingetroffen müssen sie mit entsetzten feststellen, dass überhaupt kein Schnee liegt.

Skiurlaub ohne Schnee

Anstatt verschneiter Skipisten, sind lediglich grüne Wiesen zu erkennen. Nun ist der Punkt gekommen, an dem Urlauber ihre Rechte kennen sollten.

Vorab muss gesagt werden, dass niemand für den schneefreien Zustand am Urlaubsort verantwortlich ist. Es liegt einzig und allein an der Natur, ob und wie doll es schneit. Da es kein menschliches Verschulden ist, dass kein Schnee an ihrem Urlaubsort vorhanden ist, müssen sie ihren schneelosen Urlaub so akzeptieren, wie er ist und das Beste daraus machen. Ein Ersatz ist in einem solchen Fall nicht vorgesehen.

Jedoch gibt es eine Möglichkeit, bei der sie eventuell Glück haben könnten. Ein erneuter Blick in das Reiseprospekt, aus welchem sie sich ihren Urlaub ausgesucht haben, gibt darüber Auskunft, wie ihr Urlaubsort beworben wurde. Sollte ihr Urlaubsziel mit dem Ganzjahresskifahren angepriesen worden sein, so haben sie Glück.

Da der fehlende Schnee einen Reisemangel darstellt, können sie den Reisepreis für ihren Winterurlaub mindern. In diesem Fall sollten sie sich von Zeugen bestätigen lassen, dass zum Skifahren der nötige Schnee fehlte. Diese Tatsache sollten sie umgehend ihren Reiseleiter mitteilen.

Gibt es Geld zurück?

Trotz aller ungünstigen Umstände sollten sie sich nicht zu sehr über diese ärgern. Genießen sie auch ohne Schnee ihren Winterurlaub und erfreuen sich an der schönen Landschaft. Erhole sie sich bei schönen Spaziergängen oder beim Besuch in der Sauna. Lassen sie es sich einfach gut gehen.

Wenn der Urlaub vorbei ist und sie wieder in ihrer Heimatstadt sind, wenden sie sich umgehend an ihren Reiseveranstalter und machen ihre Rechte geltend. Sie haben die Möglichkeit einen Teil ihres bezahlten Reisepreises zurückzufordern. Denn schließlich stellt der fehlende Schnee einen gravierenden Reisemangel dar, den sie nicht einfach so hinnehmen müssen.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von den tatsächlich vorgefundenen Bedingungen am Reiseort ab. Genauere Informationen sowie eine Beratung hierzu erhalten sie von fachkundigen Rechtsanwälten.

Freuen sie sich schon jetzt auf ihren nächsten Winterurlaub und ärgern sie sich nicht allzu lange über den fehlenden Schnee. Mit etwas Glück haben sie durch ihren Reiseveranstalter, bereits ein Startkapital für den nächsten Urlaub erhalten.