Bei Absage wegen Corona Geld zurück? Welche Rechte hat der Verbraucher?

Habe ich einen Anspruch auf Geld zurück wenn wegen Corona mein Flug oder Konzert ausfällt?
(Bildquelle: SynthEx / shutterstock.com)

Das Coronavirus breitet sich rasant aus. Die aktuelle COVID-19-Pandemie legt das öffentliche Leben nicht nur in weiten Teilen Europas, sondern auch weltweit lahm. Zehntausende müssen sich die in Corona-Quarantäne begeben, ganze Regionen werden zu Sperrgebieten erklärt, zahlreiche Veranstalter müssen Konzerte und Messen, Reisen und Festivals stornieren oder verschieben. Für diese Sicherheitsmaßnahmen sollen Sie unbedingt Verständnis haben. Es stellt sich jedoch die Frage: Bekomme ich bei Stornierungen wegen Corona Geld zurück? Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie.

Reise wegen Coronavirus-Gefahr stornieren – welche Rechte hat der Verbraucher?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, die aufgrund des SARS CoV 2 nicht stattfinden kann, weil das Reiseziel zu einer Sperrzone erklärt wurde oder das entsprechende Land einen Einreisestopp für Ausländer verhängt hat, ist der Veranstalter in der Pflicht. Nach dem deutschen Recht muss das Reiseunternehmen entweder eine Umbuchungsmöglichkeit anbieten oder Ihnen bei der Absage wegen Corona das Geld zurück zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Reise eigenständig via ein deutschsprachiges Portal gebucht haben. Sie dürfen also auf einer kostenlosen Stornierung Ihrer Buchung bestehen. Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn Sie Ihren Hotelaufenthalt oder Ihr Feriendomizil direkt bei dem Vermieter vor Ort gebucht haben. In diesem Fall greift nicht das deutsche Recht, sondern die Rechtschreibung des jeweiligen Staates. Sie können jedenfalls versuchen, mit dem Vermieter eine partielle Rückzahlung oder eine Umbuchung auf eine spätere Zeit zu vereinbaren.

Flugreise storniert wegen Corona – Geld zurück?

Findet Ihr Flug aufgrund der COVID-19-Epidemie nicht statt, weil dieser von der Fluglinie gestrichen wurde, erhalten Sie Ihr Geld vollumfänglich zurück. Das gilt für alle Flüge, die weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Fluggesellschaft storniert wurden. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass die Fluglinien bei Stornierungen aufgrund der Coronavirus-Epidemie zunächst die Rückerstattung verweigern und auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse pochen. Wir empfehlen in diesem Fall vor Gericht zu ziehen, denn die Fluggesellschaften sind hier nicht im Recht.

Konzert, Theatervorstellung oder Festival wegen COVID-19 abgesagt – wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Nach einer Absage wegen Corona Geld zurück zu erhalten dürfte an sich kein Problem sein. Sagt der Veranstalter ein Event ab, hat er eine im Voraus bezahlte Leistung nicht erbringen können. Nach dem deutschen Recht dürfen Sie das Geld für die Karten in vollem Umfang zurückfordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält im § 275 den allgemeinen Grundsatz der Unmöglichkeit: Wird die Leistung nicht erbracht, darf auch nicht erwartet werden, dass diese bezahlt wird. Genau wie die Fluggesellschaften versuchen etliche Veranstalter bei den Absagen wegen Coronavirus mit der Einwirkung der höheren Gewalt zu argumentieren, um die Kosten nicht zu erstatten. In den Geschäftsbedingungen einiger Veranstalter ist sogar eine entsprechende Klausel enthalten. Landet die Angelegenheit jedoch vor Gericht, stehen Ihre Chancen recht gut, bei Stornierungen wegen Corona Geld zurück zu bekommen. Die Gerichte sehen nämlich solche Klauseln meist als nichtig an.