Checkliste Arbeitszeugnis

Checkliste für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
(Bildquelle: Witthaya lOvE / shutterstock.com)

Das Arbeitszeugnis soll ein Spiegelbild der beruflichen Leistungen darstellen und ist ein wichtiger Bestandteile einer guten Bewerbung. Bei der Durchsicht von Bewerbungsmappen konzentrieren sich Personalchefs erfolgreicher Unternehmen neben dem Lebenslauf besonders auf die beigefügten Arbeitszeugnisse. Mit diesen verschaffen sie sich einen ersten Eindruck über den Bewerber.

Dabei haben sich in den letzten Jahren besonders bei den einzelnen Formulierungen spezielle Aussagen und Deutungen entwickelt.  Deren Sinn lässt sich jedoch nicht immer auf den ersten Blick erschließen.

In der Checkliste Arbeitszeugnis bei studieren-im-netz.org erhält man sowohl eine sehr wertvolle Orientierungshilfe für das vollständige Verstehen des Inhalts als auch für das Schreiben eines Arbeitszeugnisses. Dabei wird als erstes zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Diese Unterscheidung wird in der Checkliste durch eine darauf aufbauende Gliederung berücksichtigt. Deshalb handelt es sich eigentlich um zwei Checklisten.

Das einfache Arbeitszeugnis

Die erste beschäftigt sich mit dem einfachen Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis in dieser einfachen Ausführung unterliegt nur einigen wenigen Anforderungen an Form und Inhalt. So gibt die Checkliste genau Auskunft über die vorgeschriebene Form und wesentliche inhaltliche Aspekte, wie zum Beispiel persönliche Angaben des Arbeitnehmers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeitsbereiche. Die Checkliste empfiehlt den Empfängern von einfachen Arbeitszeugnissen, genau darauf zu achten, dass alle gemachten Angaben vollständig und korrekt sind, der Name richtig geschrieben und das Arbeitszeugnis auf Firmenbogen gedruckt wurde.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet neben den persönlichen Angaben, der Beschäftigungsdauer und den beruflichen Werdegang einschließlich der letzten ausgeübten Tätigkeit vor allem eine Beurteilung bzw. Einschätzung der beruflichen Leistungen. Das Schreiben eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verlangt genaue Kenntnisse über die vorgeschriebene Form sowie die einzelnen Bestandteile und vor allem auch über die Deutung und den Sinn von Formulierungen. Es umfasst dabei im Bewertungsteil Angaben zu den Leistungen und zum Verhalten des Arbeitnehmers. So werden in der Checkliste solche einzelnen Kriterien wie Motivation, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Führungsqualitäten, Qualifikationen und Angaben zur Arbeitsweise u. a. als Leistungsangaben aufgeführt. Die Teamfähigkeit und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kunden sowie die Wertung persönlicher Eigenschaften nehmen einen wichtigen Stellenwert ein und verlangen sehr viel Feingefühl und praktische Erfahrung. Gerade die Einschätzung des Verhaltens ist für die weitere berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers von entscheidender Bedeutung.

Geheimcodes

Die Checkliste gibt neben diesen wichtigen inhaltlichen Angaben für das Arbeitszeugnis schreiben auch eine kleine Übersicht über gängige Formulierungen und deren Wertung unter der Überschrift „Geheimcodes“. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass im Arbeitszeugnis keine negativen Aussagen enthalten sein dürfen. Basierend auf diesen Hintergrund haben sich mit den Jahren zwischen den Arbeitgebern und Personalchefs diese Geheimcodes entwickelt, um präzisere Leistungsbewertungen zu erstellen. In der Checkliste werden anhand von einzelnen Beispielen die unterschiedlichen Leistungsbewertungen anschaulich dargestellt und erläutert. Zusammenfassend gibt die Checkliste am Ende noch wertvolle Hinweise, worauf beim Arbeitszeugnis schreiben und lesen besonders geachtet werden sollte. Somit ist diese Checkliste ein sehr hilfreiches Instrument für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Auszüge aus „Checkliste Arbeitszeugnis“:

  • sind die Angaben zur Person korrekt und vollständig?
  • wurde die ausgeübte Tätigkeit vollständig beschrieben?
  • wurde das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier erstellt?
  • hat der Chef unterschrieben?
  • ....