Checkliste BaföG

DIe Ausbildung über BaföG finanzieren
(Bildquelle: Africa Studio / shutterstock.com)

Schüler und Studenten, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind sehr oft nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Deshalb kann auch für Schüler und Studenten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, auf Antrag weiterhin das staatliche Kindergeld gewährt werden. Da es nicht allen Eltern möglich ist, den Studierenden mit den notwendigen finanziellen Mitteln zu unterstützen, besteht zusätzlich die Möglichkeit die staatliche Ausbildungsförderung BAföG zu beantragen.

Diese staatliche Ausbildungsförderung BAföG wird abhängig vom Einkommen der Eltern auf Antrag gewährt und kann bis zu 648 Euro monatlich betragen.

Auf der Website studieren-im-netz.org finden Schüler und Studenten hilfreiche Tipps, sowie eine ausführliche Checkliste rund um das Thema Ausbildungsförderung BAföG, die von erfahrenen Autoren zusammengestellt wurde.

BAföG – ein zinsloses Darlehen

Studenten erhalten die Ausbildungsförderung BAföG als zinsloses Darlehen, das sie zur Hälfte zurück bezahlen müssen. Schüler erhalten die Ausbildungsförderung BAföG als vollen Zuschuss zum Lebensunterhalt und müssen keine Rückzahlungen leisten. Die Ausbildungsförderung BAföG können alle deutschen Schülern und Studenten beantragen. Dies gilt auch für ausländische Schülern und Studenten, die eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung für Deutschland besitzen. Das Studium oder die Ausbildung sollte allerdings vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen werden, wobei auch bei dieser Regelung Ausnahmen möglich sind.

Ausbildungen und Studien an allen weiterführenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- oder Fachoberschulen, Abendschulen, Gymnasien Hochschulen und Akademien können auf Antrag mit der staatlichen Ausbildungsförderung BAföG gefördert werden.

Die Antragstellung

Die Antragstellung muss immer schriftlich in dazu zur Verfügung stehenden Antragsformularen erfolgen. Dieser Antrag ist sehr umfangreich. Schüler geben ihn beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern ab. Studenten müssen die Antragsformulare bei dem zuständigen Studentenwerk der Hochschule einreichen. Auszubildende geben ihn beim Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk, in dem sich die Ausbildungsstätte befindet, ab.

Da die Zahlung der staatlichen Ausbildungsförderung BAföG immer vom Einkommen des vorletzten Kalenderjahres der Eltern abhängig ist, haben Studenten mit einem eigenen Haushalt einen höheren Anspruch auf die Ausbildungsförderung BAföG, als Studenten die noch im Haushalt der Eltern wohnen. Ähnlich wie bei anderen staatlichen Zuschüssen gibt es auch für die Ausbildungsförderung BAföG einen Bedarfssatz. Dieser liegt der Ermittlung des monatlichen finanziellen Zuschusses zu Grunde. Zurzeit beträgt dieser Bedarfssatz für Studenten mit einem eigenen Haushalt 512 Euro pro Monat und für Studenten die noch im Haushalt der Eltern leben, 414 Euro pro Monat.

Dauer der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel über die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums. Für Studenten beginnt die Rückzahlung der Ausbildungsförderung BAföG fünf Jahre nach Ende der Förderung und beträgt zurzeit monatlich 105 Euro. Oft erzielen die jungen Menschen beim Beginn ihrer beruflichen Laufbahn nur ein sehr geringes Einkommen. Dann können sie auf Antrag der Beginn der Rückzahlung nach hinten verschieben. Als Höchstgrenze der Rückzahlungssumme gilt, dass nicht mehr als 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Die ist unabhängig von der tatsächlich gewährten Höhe der Ausbildungsförderung BAföG.

Außerdem gibt es diesen besonderer Anreiz: Bei einem sehr guten Studienabschluss wird die Rückzahlung von 25 Prozent der Ausbildungsförderung BAföG auf Antrag erlassen. Den sehr guten Abschluss schaffen Studenten, die zu den 30 Prozent der Besten des jeweiligen Examenjahrgangs zählen.

Auszüge aus „Checkliste BaföG“:

  • Anspruch haben alle deutschen Studenten, sowie Ausländer mit Aussicht auf Bleiberecht
  • Aufnahme der Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr
  • schriftlicher antrag auf den vorgesehenen Formblättern
  • Antragstellung beim Studentenwerk de Hochschule
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