Flugverspätung Entschädigung

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So hoch ist bei einer Flugverspätung die Entschädigung

Manchmal endet die Vorfreude auf den Urlaub schon am Flughafen. Nämlich dann, wenn die Airline oder der Reiseveranstalter bekanntgibt, dass der gebuchte Flug Verspätung hat. Das ist nicht nur mit einer nervigen Wartezeit verbunden, es verkürzt auch den ersten Urlaubstag teilweise ganz erheblich. Immerhin: Fluggäste haben das Recht, bei einer Flugverspätung eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.

Die häufigsten Gründe für den verspäteten Flug in den Urlaub

Die Gründe für die verspätete Reise können ganz unterschiedlich sein. Manchmal spielt das Wetter der Airline einen Streich: etwa bei starkem Schneefall oder Eisregen, bei einem Sturm beziehungsweise Orkan oder auch bei einem starken Gewitter. In anderen Fällen ist ein Streik der Verursacher. Auch technische Defekte, EDV-Probleme bei der Abfertigung der Passagiere sowie vorangegangene Verspätungen, durch die der Flugplan einfach nicht mehr eingehalten werden kann, sind häufige Gründe. Der Flughafen Frankfurt nimmt diesbezüglich übrigens eine Spitzenposition ein. Im Sommer 2022 ermittelte ein britisches Internetportal nämlich die europaweit meisten Flugverspätungen. Die traurige Bilanz: Am Flughafen Frankfurt waren zu dieser Zeit fast 70 Prozent aller Flüge verspätet. Der Airport belegt in der Europa-Rangliste somit einen unschönen zweiten Platz.

So kommen Fluggäste bei einer Flugverspätung an die Entschädigung

Zunächst muss zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Reisen unterschieden werden. Bei einer Pauschalreise ist die Sache relativ einfach. Ansprechpartner ist hier entweder der Reiseveranstalter oder das Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde. Dort kümmert man sich um die erforderlichen Formalitäten. Bei einer Individualreise haben Urlauber dagegen für jede Leistung einen eigenen Vertragspartner. Das heißt, sie müssen sich direkt an die Fluglinie wenden, wenn sie aufgrund einer Flugverspätung eine Entschädigung verlangen wollen. Ob einem Passagier überhaupt Schadensersatz zusteht und wenn ja, in welcher Höhe, regeln die Fluggastrechte in der EU-Verordnung 261/2004/EG. Wichtig: Die Ansprüche werden auch bei einer Pauschalreise grundsätzlich gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht und nicht etwa gegenüber dem Reisebüro/Reiseveranstalter!

Wie hoch ist bei einer Flugverspätung die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Bei Kurzstrecken mit einer Entfernung von weniger als 1500 Kilometern stehen dem Fluggast bei einer Verspätung von zwei Stunden kostenfrei Snacks und Getränke zu, beträgt die Verspätung fünf Stunden, kann kostenfrei von der Buchung zurückgetreten werden, wobei der Ticketpreis erstattet wird. Findet der Abflug erst am nächsten Tag statt, hat der Fluggast Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Kommt der Flieger mindestens drei Stunden zu spät am Zielflughafen an, können Fluggäste pro Person eine Entschädigung von 250,- Euro verlangen. Bei einem Mittelstreckenflug bis zu 3500 Kilometern besteht nach drei Stunden ein Anspruch auf kostenfreie Snacks und Getränke, bei einem Langstreckenflug von mehr als 3500 Kilometern ab vier Stunden. Die Regelungen im Hinblick auf die kostenfreie Stornierung und die Erstattung der Ticketpreise sowie auf die Hotelübernachtung inklusive Transfer entsprechen denen der Kurzstrecken-Flüge. Erhebliche Unterschiede gibt es dagegen bei der Höhe des Schadensersatzes: So stehen jedem Fluggast bei einem Mittelstreckenflug 400,- Euro zu, bei einem Langstreckenflug sogar 600,- Euro. Der entsprechende Antrag sollte in allen Fällen direkt per Formular oder E-Mail an die Airline gehen. Es ist gar nicht so kompliziert, bei einer Flugverspätung eine Entschädigung durchzusetzen! Wer seine Rechte kennt und weiß, was ihm zusteht, kann der Geltendmachung seiner Ansprüche ganz gelassen entgegensehen.