Eine Kur dient der Rehabilitation in verschiedenen Bereichen. Sämtliche Therapieverfahren, ob stationär oder ambulant, zählen zu einer Kur und müssen in einem Kurantrag korrekt beantragt werden. Je nach Schweregrad der Erkrankung empfiehlt der Arzt die medizinische Behandlung und Unterstützung durch ein abgestimmtes Therapieprogramm. Nur wenn Sie sie zum richtigen Zeitpunkt beginnen, zeigt die Therapie auch die gewünschte Wirkung. Fehlt denn nur noch die Zustimmung der Krankenkasse? Es gibt noch deutlich mehr Punkte, die bei einem Kurantrag berücksichtigt werden müssen:
– Empfehlung und Anordnung des Arztes
– Kostenübernahme
– Antrag bei der Krankenkasse
– Prüfung durch das zuständige Amt
– Verhalten bei Ablehnung
Punkt 1: Die ärztliche Empfehlung
Zuerst muss der behandelnde Arzt die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Kur attestieren. Denn er ist mit dem Krankheitsverlauf vertraut und kennt die verschiedenen Symptome seines Patienten. Auf dieser Grundlage empfiehlt er dann eine passende Kur. Einen Überblick über Heilbäder und Kurorte in verschiedenen Bundesländern finden Sie z. B. auf den Ratgeberseiten von kurorte-und-heilbaeder.de. Es muss entschieden werden, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Maßnahme handelt. In den meisten Fällen ist die Kur für eine Dauer von drei Wochen ausgelegt. Eine ambulante Fortsetzung muss wiederum ein Arzt bewilligen.
Punkt 2: Was kostet eine Kur?
Patienten mit einer gesetzlichen Sozialversicherung haben das Recht auf eine solche Kur. In mehrjährigen Abständen dürfen sie dieses Angebot in Anspruch nehmen und erhalten weiterhin die komplette Lohnzahlung. Urlaub muss für diese Zeit keiner eingereicht werden. Die Kosten für sämtliche medizinischen Leistungen in den einzelnen Einrichtungen übernimmt die Krankenkasse. Je nach Art der Kur müssen Patienten einen geringen Selbstbeteiligungsanteil tragen. Außerdem ist eine Zuzahlung von 10 Euro täglich vorgesehen. Alle anderen Leistungen der Kur sind zuzahlungsfrei. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Aufenthalts werden von der Krankenkasse unterstützt. Wichtig ist jedoch, sich als Patient vorher über die Reha-Zuzahlungssätze der eigenen Krankenkasse zu erkundigen.
Punkt 3: Ansprechpartner Krankenkasse
Die Krankenkasse informiert über alle geltende Regelungen und Zuzahlungsinformationen zur Kur. Somit ist sie ist der nächste Ansprechpartner in Bezug auf die benötigten Formulare. Die Mitarbeiter sind bestens geschult. So können sie auftretende Fragen zum Ausfüllen des Antrags entsprechend schnell beantworten. Der schriftliche Antrag bei der Krankenkasse ist dann der erste Weg in die Kur. Bei einer Mutter-Kind-Kur sollten Sie vorher noch ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, da es einige Unterschiede gibt. Dazu bieten sich mehrere Beratungsstellen in Deutschland an, die sich auf die Antragstellung spezialisiert haben. Tarifcheck24 zeigt in diesem Beitrag, wie Sie die Mutter-Kind-Kur richtig beantragen.
Punkt 4: Genehmigung durch das Amt
Nach dem Antrag über die Krankenkasse folgt eine amtliche Begutachtung hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Kurmaßnahme. Dazu prüft eine neutrale ärztliche Einrichtung die Krankheitsgeschichte des Patienten und gibt ihre Bestätigung. Je nach Anordnung kann eine weitere Untersuchung stattfinden. Wird die Patientenakte ohne eine solche Untersuchung abgelehnt, so kann Widerspruch eingelegt und eine persönliche Begutachtung beantragt werden.
Punkt 5: Ablehnung oder Bewilligung
Lehnt die Krankenkasse den Kurantrag ab, so bietet sich der Widerspruch innerhalb von vier Wochen. Hierfür muss die Position begründet werden und auch der behandelnde Arzt kann noch einmal Stellung nehmen. Er verdeutlicht die Dringlichkeit und ein entsprechender Ausschuss berät über dessen Begründung. Bei einer erneuten Ablehnung hilft nur die Klage beim Sozialgericht.
Nach Bewilligung ist die Kur oder Reha meist auf 3 Wochen ausgelegt. Ab diesem Zeitpunkt bleiben noch vier Monate, um die Kur wahrzunehmen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Eine Checkliste für den Kurantritt, kann Ihnen hier weiterhelfen.