Von Aufhebungsvertrag bis Zwischenzeugnis: Das ist beim Jobwechsel zu beachten

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Ein 25-jähriges Firmenjubiläum feiern immer weniger Menschen. Vor allem Angestellten, die Karriere machen wollen, empfehlen Experten einen Jobwechsel alle drei bis fünf Jahre. In großen Unternehmen bieten sich zwar häufig auch intern Karrierewege an, doch in mittelständischen Unternehmen treten viele Arbeitgeber zu lange auf der Stelle. Und natürlich gibt es auch zahlreiche weitere Gründe für einen Jobwechsel neben der Karriereleiter. Unter- oder Überforderung können ebenso dazugehören, wie ein schlechtes Verhältnis zum Chef, eine zu geringe Bezahlung oder zu wenig Flexibilität. Unabhängig von den Gründen für den Jobwechsel sollten im Rahmen der Kündigung ein paar wichtige Punkte beachtet werden.

1. Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Wer den Job wechselt, muss rechtzeitig kündigen. Taktisch ist es jedoch am besten, die Kündigung erst auszusprechen, wenn der Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber bereits unterschrieben ist. Dies birgt oft das Problem, dass eine lange Kündigungsfrist einzuhalten ist und die neue Stelle erst nach Ablauf von Wochen oder Monaten angetreten werden kann. Diesen Punkt gilt es beim Aushandeln eines neuen Arbeitsvertrags zu beachten.
Ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung kann eine gute Möglichkeit sein, das alte Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag – auch als Abwicklungsvertrag oder Vergleichsvereinbarung bezeichnet – ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über das freiwillige Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen des Aufhebungsvertrags können Bedingungen wie Kündigungsfristen oder die Übertragung von Urlaubstagen unabhängig von den bei einer Kündigung geltenden Regelungen ausgehandelt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf einen solchen Aufhebungsvertrag.

2. Zwischenzeugnis anfordern

Um sich bei einem neuen Arbeitgeber zu bewerben, ist ein Zwischenzeugnis nicht zwingend erforderlich, aber eine gute Sache – dies gilt vor allem, wenn nach der ersten Stelle in der beruflichen Laufbahn ein neuer Job angetreten werden soll. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein solches Zeugnis auszustellen. Aus diesem Grund genügt eine formlose Anfrage. In großen Unternehmen kann diese an die Personalabteilung gerichtet werden. Doch empfiehlt es sich, auch mit dem direkten Vorgesetzten zu sprechen. Denn die Anforderung eines Zwischenzeugnisses ist ein Warnsignal für einen geplanten Jobwechsel. Im persönlichen Gespräch wirkt dies für die Vorgesetzten weniger bedrohlich.

3. Überlegte Entscheidungen treffen

Vor allem, wenn aufgrund einer belastenden Situation am aktuellen Arbeitsplatz der Job gewechselt wird, besteht die Gefahr, den Jobwechsel übereilt zu begehen. Doch auch in einem solchen Fall heißt es, den potenziellen neuen Arbeitgeber gründlich zu prüfen, um keine Enttäuschung zu erleben. Wichtige Punkte sind dabei ein Gehaltsvergleich sowie ein Blick auf das Betriebsklima beim neuen Arbeitgeber. Über letzteres können Bewerbungsportale Auskunft geben. Noch besser ist es, persönlich mit Menschen ins Gespräch zu kommen, die bereits für das Unternehmen arbeiten oder gearbeitet haben. Wenn möglich, kann auch ein Probearbeitstag einen besseren Einblick verschaffen. In jedem Fall sollte nichts überstürzt werden und wer kann, verschafft sich die Situation zwischen mehreren neuen Arbeitgebern wählen zu können.

4. Nachverhandeln

Ist die Entscheidung für einen neuen Arbeitgeber gefallen, kann es sich vor Vertragsunterzeichnung lohnen, noch einmal die genauen Bedingungen nachzuverhandeln. Bei Jobs im öffentlichen Dienst und in bestimmten Branchen sind die Konditionen über Tarifverträge geregelt. Aber in vielen Branchen und bei zahlreichen mittelständischen und kleinen Unternehmen ist oft noch Spielraum für Verhandlungen. Dabei muss es nicht immer um ein höheres Gehalt gehen. So kann auch ein Dienstwagen, ein Fahrradleasing oder ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr attraktiv sein. Auch Zuschüsse für die Kinderbetreuung sind eine Möglichkeit, eine neue Stelle noch attraktiver zu machen.
Der häufigste Grund für den Arbeitgeberwechsel ist der Statistik zufolge der Wunsch nach besserer Bezahlung. In diesem Sinne sollte sich niemand scheuen, beim potenziellen neuen Arbeitgeber die Vertragsbedingungen noch einmal nachzuverhandeln. Dabei muss es nicht immer darum gehen, das Gehalt an sich anzupassen. Auch Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber können eine Stelle noch attraktiver werden lassen.

5. Fair bleiben

Aus welchen Gründen auch immer der alte Arbeitgeber verlassen wird – allein den Kollegen zuliebe sollte man beim Jobwechsel immer fair bleiben und seinen Arbeitsplatz geordnet hinterlassen. Für die Vorgesetzten, die Kollegen und den potenziellen Nachfolger sollten in diesem Sinne alle wichtigen Informationen für eine detaillierte Übergabe zusammengestellt werden. Darüber hinaus gilt es, Erreichbarkeiten für Rückfragen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu hinterlassen. Zu einem fairen Arbeitsplatzwechsel gehört auch, den Vorgesetzten offen und ehrlich die Gründe für den Jobwechsel zu nennen und sich keine Ausreden auszudenken. Konstruktiv formuliert kann auch Kritik gut aufgenommen werden und ist für den alten Arbeitgeber eine Chance, in Zukunft Dinge positiv zu verändern.