Ämter Checkliste – welche Ämter muss ich nach der Geburt aufsuchen?

Ämter - Was muss erledigt werden nach der Geburt?
(Bildquelle: KieferPix / shutterstock.com)

Die Geburt eines Kindes ist sicherlich für die Eltern ein wahres Freudenfest. Endlich ist der neue Erdenbürger da und auch zu Hause ist schon alles vorbereitet! Doch bei aller Freude sollten die Eltern trotzdem nicht vergessen, dass sie nach der Geburt verschiedene Ämter aufsuchen müssen. Dort müssen sie dann nämlich diverse Anträge stellen.

Die Redaktion von urbia.de hat eine Auflistung von Anträgen nach der Geburt erstellt, die für die Eltern von großer Wichtigkeit ist. Mit dieser Liste haben Sie alles im Blick!

So muss man zum Beispiel innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt vorsprechen und das Kind dort anmelden. Als nächster Antrag nach der Geburt sollte dann die Meldungen bei der Familienkasse erfolgen. Hier geht es um das Kindergeld. Das Elterngeld hingegen wird beim Bundesministerium für Familien beantragt.

Die Krankenversicherung sollte ebenfalls schnellstmöglich über den neuen Erdenbürger informiert werden. Schließlich möchte man ja dass das Kind auch krankenversichert ist. Ganz wichtig ist außerdem das Einwohnermeldeamt der eigenen Stadt.

Danach folgt noch ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, wenn man die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Bei unverheirateten Paaren sollte der Vater mit Zustimmung der Mutter auch das Jugendamt über die Vaterschaft informieren.

Auszüge aus „Ämter Checkliste – welche Ämter muss ich nach der Geburt aufsuchen?“:

  • Geburtsurkunde
  • Elterngeld beantragen
  • Kindergeld beantragen
  • Kind bei der Krankenversicherung anmelden
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Elternzeit regeln
  • ....